Allgemeine Geschäftsbedingungen der Isireitschule Weiß


  1. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Reiten bei uns nur mit einem passenden Reithelm nach DIN EN 1384 gestattet ist. Auch das Schuhwerk muss den Sicherheitsanforderungen genügen.  Für Schäden, die auf das Fehlen eines Helmes zurückzuführen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

  2. Die Islandpferdereitschule Weiß hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen. Eine spezielle Unfallversicherung für Reitgäste besteht nicht. Für Schäden die Reitgäste, Gastpferde oder deren Begleiter im Zusammenhang mit dem Reiten, auch auf Aus- und Wanderritten oder sonst im Stall oder auf dem Anwesen der Islandpferdereitschule Weiß erleiden, haftet die Reitschule nur, soweit Schäden versicherungsmäßig gedeckt sind.  Der Haftungsausschluss erfasst auch Ansprüche mittelbar Geschädigter, denen der Reitgast oder dessen Begleiter unterhaltspflichtig ist oder werden kann oder welchen er zu Dienstleistungen verpflichtet ist.

  3. Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kann ein Teilnehmer den Ritt/Kurs nicht wahrnehmen, so kann er bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung absagen oder eine Ersatzperson benennen oder einen Ersatztermin wahrnehmen.  In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten. Mit der Anmeldung wird die volle Anmeldegebühr fällig.  Die Reitschule hat das Recht, Ersatzpersonen abzulehnen, die auf Grund ihrer reiterlichen Qualifikation nicht in die Veranstaltung passen; sie muss ihre Ablehnung sachlich begründen. Bei Nichtteilnahme am Wanderritt oder Reitveranstaltung werden im Hinblick auf notwendige Vorbereitungen bei Absage 28 Tage bis 15 Tage vor der Veranstaltung  50%, ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung 100%  der Anmeldegebühr fällig.

  4. Anmeldungen für mehrtägige Kurse und Wanderritte sind verbindlich und müssen bis spätestens 2 Wochen vor Beginn vorliegen. In Einzelfällen und nach Absprache mit der Reitschule können später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht, ist die Reitschule berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor Beginn abzusagen (in diesem Fall werden bereits bezahlte Anmelde- und Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet) und /oder einen Ersatztermin anzubieten.

  5. Nimmt ein Teilnehmer den Kurs oder Ritt nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütunganspruch.  Das gilt insbesondere auch dann, wenn ein Teilnehmer den Ritt abbrechen muss, weil sein eigenes oder sein Leihpferd nicht mehr reitbar ist. Die Reitschule hat das Recht, Gastpferden die weitere Teilnahme an einem Ritt oder Kurs zu verweigern, wenn die weitere Teilnahme gegen das Tierschutzrecht verstoßen würde. Die Reitschule verpflichtet sich, Teilnehmern, deren eigenes oder Leihpferd während des Rittes oder Kurses unreitbar geworden ist, ein Ersatzpferd anzubieten, soweit noch Pferde der Reitschule frei sind.

  6. Auch kann Teilnehmern die weitere Teilnahme an Kursen oder Ritten versagt werden, wenn sie trotz wiederholter Ermahnung und Belehrung durch den Kursleiter oder Rittführer Dritte gefährden oder erheblich belästigen. Auch in diesen Fällen entsteht kein Rückvergütungsanspruch des Teilnehmers für den nicht genutzten Teil der Veranstaltung.

  7. Müssen geplante Wanderritte oder Reitveranstaltungen wegen höherer Gewalt ausfallen (z.B. Erkrankung der Pferde, Rittführer, Kursleiter etc.), bietet die Islandpferdereitschule Weiß den angemeldeten Teilnehmern einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  8. Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren können nur teilnehmen, wenn der oder die Erziehungsberechtigte(n) durch gesondert abzugebende schriftliche Erklärung die Islandpferdereitschule Weiß und deren Erfüllungsgehilfen von der Aufsichtspflicht entbinden.

  9. Einzelne Reitstunden und kürzere Ausritte (max. 2 Std.) können bis spätestens 24 Std vor Beginn kostenfrei abgesagt werden.

  10. Abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Lauterhofen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.